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   OVG Niedersachsen, 10.01.2020 - 11 ME 365/19   

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OVG Niedersachsen, 10.01.2020 - 11 ME 365/19 (https://dejure.org/2020,249)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.01.2020 - 11 ME 365/19 (https://dejure.org/2020,249)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Januar 2020 - 11 ME 365/19 (https://dejure.org/2020,249)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 153a Abs 2 StPO; § 41 Abs 1 S 1 Nr 2 WaffG; § 41 Abs 2 WaffG; § 45 Abs 2 WaffG; § 5 Abs 1 Nr 2 WaffG
    Aggressives Verhalten; Gutachten; Nötigung; Prognose; Strafverfahren; Unzuverlässigkeit; Verfahrensfehler; Waffen; Waffenbesitzkarte; Waffenbesitzverbot; Widerruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 449
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2017 - 11 ME 181/17

    Beschwerdeantrag; Darlegungsgebot; Rechtsschutzbedürfnis; Reichsbürger;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2020 - 11 ME 365/19
    2013, 125, juris, Rn. 3; Senatsbeschl. v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17 -, NdsRpfl.

    Dabei ist angesichts der Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, nicht der Nachweis erforderlich, dass der Betroffene den waffenrechtlichen Anforderungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht genügen wird, sondern es reicht eine hinreichende Wahrscheinlichkeit aus (vgl. Senatsbeschl. v. 19.4.2010 - 11 LA 389/09 -, juris, Rn. 3; Senatsbeschl. v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17 -, a.a.O., juris, Rn. 8).

    Ein Restrisiko muss dabei im Bereich des Waffenrechts nicht hingenommen werden (Senatsbeschl. v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17 -, a.a.O., juris, Rn. 8; Brunner, in: Adolph/Brunner/Bannach, a.a.O., § 5, Rn. 30).

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2008 - 11 LB 31/08

    Rechtmäßigkeit der Versagung eines Jagdscheins wegen waffenrechtlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2020 - 11 ME 365/19
    Der Begriff der "persönlichen Eignung" einerseits und der der "Zuverlässigkeit" andererseits unterscheiden sich jedoch sowohl in ihren tatbestandlichen Voraussetzungen als auch in ihren Rechtsfolgen (vgl. Senatsurt. v. 16.12.2008 - 11 LB 31/08 -, juris, Rn. 34; Gade, in: Gade, a.a.O., § 6 WaffG, Rn. 1; N. Heinrich, in: Steindorf, a.a.O., § 5 WaffG, Rn. 9, jeweils m.w.N.).

    Denn die Beurteilung der Frage, ob eine Person als waffenrechtlich unzuverlässig i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG anzusehen ist, erfordert grundsätzlich nicht die Hinzuziehung eines Sachverständigen; das Gericht bewegt sich mit einer entsprechenden tatsächlichen Würdigung in der Regel in Lebens- und Erkenntnisbereichen, die dem Richter allgemein zugänglich sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.1.1990 - 1 B 1/90 -, juris, Rn. 3; Senatsurt. v. 16.12.2008 - 11 LB 31/08 -, juris, Rn. 32; N. Heinrich, in: Steindorf, a.a.O., § 5 WaffG, Rn. 9, jeweils m.w.N.).

  • VGH Bayern, 29.07.2013 - 21 ZB 13.415

    Sportschütze; Waffenbesitzkarten; sprengstoffrechtliche Erlaubnis; Widerruf;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2020 - 11 ME 365/19
    Die in diesem Verhalten zum Ausdruck gekommene aggressive Gesinnung des Antragstellers lässt erkennen, dass er in Konflikt- oder Stresssituationen nicht so besonnen reagiert, wie es von einem Waffenbesitzer zu jeder Zeit und in jeder Situation erwartet werden muss (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 29.7.2013 - 21 ZB 13.415 -, juris, Rn. 9; Gade, in: Gade, a.a.O., § 5 WaffG, Rn. 11; N. Heinrich, in: Steindorf, Waffenrecht, 10. Aufl. 2015, § 5 WaffG, Rn. 9).

    Dass im Einzelfall bei einer strafrechtlichen Verfehlung die Schuld im strafrechtlichen Sinn als gering anzusehen sein kann, bedeutet demnach nicht zugleich, dass die Verfehlung ordnungsrechtlich, d.h. im Hinblick auf den Schutz der Allgemeinheit, nicht zur fehlenden Zuverlässigkeit führen kann (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 29.7.2013 - 21 ZB 13.415 -, juris, Rn. 12).

  • OVG Niedersachsen, 19.04.2010 - 11 LA 389/09

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Erforderliche Zuverlässigkeit nach dem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2020 - 11 ME 365/19
    Dabei ist angesichts der Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, nicht der Nachweis erforderlich, dass der Betroffene den waffenrechtlichen Anforderungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht genügen wird, sondern es reicht eine hinreichende Wahrscheinlichkeit aus (vgl. Senatsbeschl. v. 19.4.2010 - 11 LA 389/09 -, juris, Rn. 3; Senatsbeschl. v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17 -, a.a.O., juris, Rn. 8).
  • BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2020 - 11 ME 365/19
    Die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, sind nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jeder Zeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (BVerwG, Urt. v. 28.1.2015 - 6 C 1/14 -, NJW 2015, 3594; BVerwG, Beschl. v. 31.1.2008 - 6 B 4/08 -, juris, Rn. 5; Senatsbeschl. v. 21.12.2012 - 11 LA 309/12 -, NdsRpfl.
  • BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08

    Zuverlässigkeit i.S. des Waffengesetzes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2020 - 11 ME 365/19
    Die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, sind nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jeder Zeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (BVerwG, Urt. v. 28.1.2015 - 6 C 1/14 -, NJW 2015, 3594; BVerwG, Beschl. v. 31.1.2008 - 6 B 4/08 -, juris, Rn. 5; Senatsbeschl. v. 21.12.2012 - 11 LA 309/12 -, NdsRpfl.
  • OVG Niedersachsen, 21.12.2012 - 11 LA 309/12

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit i.S.d. § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG aufgrund zwei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2020 - 11 ME 365/19
    Die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, sind nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jeder Zeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (BVerwG, Urt. v. 28.1.2015 - 6 C 1/14 -, NJW 2015, 3594; BVerwG, Beschl. v. 31.1.2008 - 6 B 4/08 -, juris, Rn. 5; Senatsbeschl. v. 21.12.2012 - 11 LA 309/12 -, NdsRpfl.
  • BVerwG, 09.01.1990 - 1 B 1.90

    Gerichtliche Aufklärungspflicht bei Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2020 - 11 ME 365/19
    Denn die Beurteilung der Frage, ob eine Person als waffenrechtlich unzuverlässig i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG anzusehen ist, erfordert grundsätzlich nicht die Hinzuziehung eines Sachverständigen; das Gericht bewegt sich mit einer entsprechenden tatsächlichen Würdigung in der Regel in Lebens- und Erkenntnisbereichen, die dem Richter allgemein zugänglich sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.1.1990 - 1 B 1/90 -, juris, Rn. 3; Senatsurt. v. 16.12.2008 - 11 LB 31/08 -, juris, Rn. 32; N. Heinrich, in: Steindorf, a.a.O., § 5 WaffG, Rn. 9, jeweils m.w.N.).
  • VG Augsburg, 01.02.2012 - Au 4 S 12.52

    Waffenbesitz- und Erwerbsverbot

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2020 - 11 ME 365/19
    Im Rahmen der nach § 41 Abs. 2 WaffG vorzunehmenden Gefahrenprognose kann der in § 5 WaffG enthaltene Kriterienkatalog zur Zuverlässigkeit mit einbezogen werden (VG Augsburg, Beschl. v. 1.2.2012 - Au 4 S 12.52 -, juris, Rn. 29; Gade, in: Gade, a.a.O., § 41 WaffG, Rn. 10 i.V.m. Rn. 6; Gerlemann, in: Steindorf, a.a.O., § 41 WaffG, Rn. 4).
  • OVG Saarland, 12.03.2020 - 2 A 285/19

    Ersterteilung eines Jagdscheins (Zuverlässigkeitsprüfung)

    Dabei sind von den Genehmigungsbehörden und gegebenenfalls auch von den Gerichten alle Tatsachen zu berücksichtigen, die für diese zukunftsbezogene Beurteilung im konkreten Einzelfall von Bedeutung sein können.(vgl. dazu beispielsweise OVG Lüneburg, Urteil vom 10.1.2020 - 11 ME 365/19 -, Juris) Anders als die in § 5 Abs. 1 Nr. 1 WaffG (§ 17 Abs. 4 BJagdG) geregelten Fälle knüpft eine Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG (§ 17 Abs. 3 BJagdG) nicht an ein konkretes strafrechtlich relevantes Fehlverhalten des Betroffenen in der Vergangenheit an, sondern an die Befürchtung eines entsprechenden Verhaltens in der Zukunft.

    Die Beurteilung der Frage, ob eine Person als waffenrechtlich unzuverlässig oder - wie hier - zuverlässig anzusehen ist, erfordert grundsätzlich nicht zwingend die Hinzuziehung eines Sachverständigen.(vgl. dazu beispielsweise OVG Lüneburg, Urteil vom 10.1.2020 - 11 ME 365/19 -, Juris unter Verweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 9.1.1990 - 1 B 1.90 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 55, dort zur Frage, ob bei einem wiederholt straffällig gewordenen Antragsteller für eine waffenrechtliche Erlaubnis nach dem abgeurteilten Verhalten und den sonstigen Umständen des Falles die Besorgnis seiner Unzuverlässigkeit begründet ist oder nicht, und vom 14.9.1998 - 6 B 94.98 -, NordÖR 1999, 73) Das Gericht bewegt sich mit einer entsprechenden tatsächlichen Würdigung in der Regel in Lebens- und Erkenntnisbereichen, die Richtern und Richterinnen allgemein zugänglich sind.

  • VG München, 28.09.2023 - M 7 S 23.684

    Querdenker- und Reichsbürgerszene: Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen

    So darf zur Konkretisierung des Begriffs der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit auch im Rahmen des § 41 WaffG auf die allgemeine Vorschrift des § 5 WaffG zurückgegriffen werden, die für den gesamten Geltungsbereich des Waffengesetzes gilt (vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2019 - 21 CS 18.657 - juris Rn. 15; B.v. 24.1.2019 - 21 CS 18.1579 - juris Rn. 10; B.v. 14.7.2020 - 24 ZB 19.1176 - juris Rn. 11; B.v. 4.3.2021 - 24 ZB 20.3095 - juris Rn. 14 m.w.N.; vgl. in diesem Sinne auch VGH BW, B.v. 15.12.2022 - 6 S 1420/22 - juris Rn. 10 m.w.N.; OVG NW, B.v. 7.2.2018 - 20 B 704/17 - juris Rn. 32; OVG RhPf, B.v. 3.12.2018 - 7 B 11152/18 - juris Rn. 67; HessVGH, U.v. 12.10.2017 - 4 A 626/17 - juris Rn. 56 m.w.N.; NdsOVG, B.v. 10.11.2020 - 11 ME 365/19 - juris Rn. 12; OVG Bremen, B.v. 28.10.2015 - 1 LA 267/14 - juris Rn. 9; vgl. auch OVG Hamburg, B.v. 13.4.2011 - 3 Bf 86/10.Z - juris Rn. 6 f., wonach jedenfalls § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a WaffG ohne Einschränkung auch für den Umgang mit erlaubnisfreien Waffen maßgebliche Bedeutung zukommt, vgl. aktuell auch z.B. VG Potsdam, B.v. 7.6.2023 - 3 L 66/23 - juris Rn. 31; VG Greifswald, U.v. 8.6.2023 - 4 A 1118/21 HGW - juris Rn. 22; VG Bremen, B.v. 19.7.2023 - 2 V 396/23 - juris Rn. 34).
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2023 - 11 ME 363/23

    Besitz- und Erwerbsverbot; Butterflymesser; erlaubnisfreie Waffe;

    bb) Der Senat hat demgegenüber bisher zur Konkretisierung des Begriffs der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit im Rahmen des § 41 WaffG auf die allgemeine Vorschrift des § 5 WaffG zurückgegriffen und angenommen, dass für den gesamten Geltungsbereich des Waffengesetzes von einem einheitlichen Zuverlässigkeitsbegriff auszugehen ist (s. etwa Beschl. v. 10.1.2020 - 11 ME 365/19 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 04.03.2021 - 24 ZB 20.3095

    Waffenbesitz- und Erwerbsverbot für erlaubnisfreie und erlaubnispflichtige Waffen

    Das Verhalten des Klägers lässt vielmehr erkennen, dass er in Konflikt- oder Stresssituationen nicht so besonnen reagiert, wie es von einem Waffenbesitzer zu jeder Zeit und in jeder Situation erwartet werden muss (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 10.1.2020 - 11 ME 365/19 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 29.7.2013 - 21 ZB 13.415 - juris Rn. 9; Heinrich in: Steindorf, Waffenrecht, 10. Aufl. 2015, § 5 WaffG, Rn. 9).
  • VG Gelsenkirchen, 16.04.2021 - 17 L 274/21

    Aufbewahrung Schusswaffen Sorgfaltsanforderungen Waffenbesitzkarte

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Januar 2020 - 11 ME 365/19 -, juris mit umfangreichen Nachweiskatalog.
  • VGH Bayern, 16.04.2020 - 24 CS 20.297

    Widerruf von Waffenbesitzkarten

    Die Begriffe der "persönlichen Eignung" einerseits und der "Zuverlässigkeit" andererseits unterscheiden sich sowohl in ihren tatbestandlichen Voraussetzungen als auch in ihren Rechtsfolgen (OVG Lüneburg, B.v. 11.01.2020 - 11 ME 365/19 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.08.2022 - 24 CS 22.1575

    Widerruf einer waffen- und jagdrechtlichen Erlaubnis

    Dabei ist von dem dargelegten ordnungsrechtlichen Zweck des Waffengesetzes auszugehen, die Allgemeinheit vor dem Schaden zu bewahren, der aus einem Umgang mit Schusswaffen durch nicht in jeder Hinsicht hierfür vertrauenswürdige Personen droht (vgl. NdsOVG, B.v 10.1.2020 - 11 ME 365/19 - juris Rn. 9).
  • VG Trier, 20.10.2022 - 2 K 1675/22

    Fehlende waffenrechtliche Zuverlässigkeit bei Gebrauch einer Waffe unter

    Auch kommt es bei der Prognose, ob eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit vorliegt nicht darauf an, ob der Betroffene straffällig geworden ist (BayVGH, Beschluss vom 9. August 2022 - 24 CS 22.1575 -, Rn. 15; NdsOVG, Beschluss vom 10. Oktober 2020 - 11 ME 365/19 -, Rn. 9, jeweils in juris; Gade, Waffengesetz, 3. Auflage, § 5 Rn. 6a).
  • OVG Thüringen, 21.10.2020 - 3 EO 115/19

    Waffenbesitz; Risikoeinschätzung bei waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit

    Die insoweit zu treffende Prognose hat sich am Zweck des Gesetzes zu orientieren, die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (st. Rspr. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - 6 B 4.08 - und vom 2. November 1994 - 1 B 215.93 - jeweils juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Januar 2020 - 11 ME 365/19 - juris Rn. 6 - 7).
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